Hinweise zur Förderung

1. Vorhaben

Das Heinrich-Barth-Institut ist ein Verein, und damit auf finanzielle Unterstützung durch Spenden angewiesen. Der finanzielle Rahmen, in dem Wissenschaft, Forschung und Publikation finanziell unterstützt werden können, ist daher begrenzt und es können nur Zuschüsse in kleinerem Umfang zu einzelnen, thematisch und zeitlich begrenzten Vorhabens bewilligt werden. Dies kann etwa die Teilnahme an einem Kongress oder Workshop, eine wissenschaftliche Informationsreise, die Unterstützung afrikanischer Studierenden, die Betreuung archäologischer Nachlässe und Bibliotheken, aber auch kleinere Forschungsprojekte und Publikationsvorbereitungen betreffen, die etwa in einem Forschungsantrag nicht unterzubringen sind. 

Ein Vorhaben kann gefördert werden, wenn es mit den in der Satzung des HBI definierten Aufgaben und Zielen des Vereins in Einklang steht.

2. Antrag

Antragsberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder des Heinrich-Barth-Institut. Ein Antrag kann per Email eingereicht werden. Es können Sach- und Reisemittel zur beantrgt werden. Anträge werden von unserem Förderkommittee geprüft. Die Entscheidung wird dem/der Antragsteller/in schriftlich mitgeteilt. 

Erforderliche Angaben:

  1. Bezeichnung des Vorhabens
  2. Kurzbeschreibung – incl. Zeitplan. Bei einer Kongress- oder Workshop-Teilnahme sind das Programm und der Titel des geplanten Beitrags anzugeben.
  3. Beantragte Mittel 

3. Verpflichtungen

Mit der Einreichung des Antrags verpflichtet sich der Antragsteller die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten1 

Wissenschaftliches Fehlverhalten kann zum Ausschluss von der Antragsberechtigung bzw. zur Rücknahme von Förderentscheidungen (gänzlicher oder teilweiser Widerruf der Bewilligung, d.h. Rückruf bewilligter bzw. die Rückforderung verausgabter Mittel) führen.

1DFG Grundlagen zu guter wissenschaftlicher Praxis  Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis 

4. Verwendungsnachweis und Abrechnung

Die Annahme der Förderung verpflichtet die Empfängerin bzw. den Empfänger

  1. die bewilligten Mittel ausschließlich im Interesse einer zielstrebigen Verwirklichung des geförderten Vorhabens einzusetzen,
  2. in der Mitgliederversammlung des HBI e.V. über das Vorhaben,
  3. Nachweise über die Verwendung der Fördermittel vorzulegen. 
    (Abrechnung der Mittel gegenüber dem Schatzmeister des HBI e.V. durch Excel-Tabelle mit Belegen)

Das HBI erwartet, dass die Ergebnisse der von ihm geförderten Vorhaben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden durch einen kurzen Beitrag auf der Homepage des HBI, sowie ggfs. durch Kongress-Beitrag oder Publikation.

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